Grundsätze der Freizeitenevaluation
Der Kreuznacher Beirat und die Steuerungsgruppe des internationalen Evaluationsprojekts haben 2006 folgende verbindlichen Grundsätze für die Instrumente der Freizeitenevaluation beschlossen:
- Ziel ist es, jedem Träger/Veranstalter möglichst einfach und günstig die Selbstevaluation zu ermöglichen.
- Das Evaluationsinstrument wird ausschließlich zur Qualitätsentwicklung und nicht als „Überwachungsinstrument“ verwendet.
- Wer mit den Daten arbeitet, verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang damit. Die Anonymität bleibt auf allen Ebenen gewährleistet.
- Die Daten der einzelnen Träger/Veranstalter sollen laufend gesammelt und zusammengeführt werden
- Die Kenntnisnahme und Auswertung der Daten ist offen und selbstkritisch.
- Die Bewertung und Interpretation erfolgt in Zusammenarbeit mit den Beteiligten.
- Eine Weiterentwicklung des Instruments ist wünschenswert, allerdings nur mit den gesetzten wissenschaftlichen Standards.
- Wer das Evaluationsinstrument einsetzt, sorgt innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs für eine transparente Umsetzung und Einhaltung dieser Grundsätze.
Das Copyright für das bis zum Jahr 2006 entwickelte Instrumentarium liegt
- für die Evaluation Internationaler Jugendbegegnungen gemeinsam bei DFJW, DPJW, BKJ und dem Projekt Freizeitenevaluation;
- für die Bundesweite Freizeitenevaluation gemeinsam beim Kreuznacher Beirat und dem Projekt Freizeitenevaluation