Grundsätze

Grundsätze der Freizeitenevaluation

Der Kreuznacher Beirat und die Steuerungsgruppe des internationalen Evaluationsprojekts haben 2006 folgende verbindlichen Grundsätze für die Instrumente der Freizeitenevaluation beschlossen:

  • Ziel ist es, jedem Träger/Veranstalter möglichst einfach und günstig die Selbstevaluation zu ermöglichen.
  • Das Evaluationsinstrument wird ausschließlich zur Qualitätsentwicklung und nicht als „Überwachungsinstrument“ verwendet.
  • Wer mit den Daten arbeitet, verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang damit. Die Anonymität bleibt auf allen Ebenen gewährleistet.
  • Die Daten der einzelnen Träger/Veranstalter sollen laufend gesammelt und zusammengeführt werden
  • Die Kenntnisnahme und Auswertung der Daten ist offen und selbstkritisch.
  • Die Bewertung und Interpretation erfolgt in Zusammenarbeit mit den Beteiligten.
  • Eine Weiterentwicklung des Instruments ist wünschenswert, allerdings nur mit den gesetzten wissenschaftlichen Standards.
  • Wer das Evaluationsinstrument einsetzt, sorgt innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs für eine transparente Umsetzung und Einhaltung dieser Grundsätze.

Das Copyright für das bis zum Jahr 2006 entwickelte Instrumentarium liegt

  • für die Evaluation Internationaler Jugendbegegnungen gemeinsam bei DFJW, DPJW, BKJ und dem Projekt Freizeitenevaluation;
  • für die Bundesweite Freizeitenevaluation gemeinsam beim Kreuznacher Beirat und dem Projekt Freizeitenevaluation